Heiraten oder einfach so zusammenleben?

Heiraten oder einfach so zusammenleben?

Für alle, die sich gegen eine Hochzeit entscheiden, sind einige Dinge zu beachten.

Ein Zusammenleben ohne Trauschein, eine sogenannte „wilde Ehe“, ist in Deutschland längst gesellschaftsfähig. Im Jahr 2015 lebten rund 2,8 Millionen Paare in nichtehelichen Lebensgemeinschaften, ein Drittel davon mit Kindern. Die Gründe für das Nein zum Trauschein sind vielfältig – beispielweise Furcht vor einer teuren Scheidung.

Auch wenn es um den Partner geht, müssen Unverheiratete anders vorsorgen als Ehepaare. Vor allem dann, wenn im Leben nicht alles nach Plan läuft. Meist zeigt sich bei Unverheirateten erst nach einer Trennung oder wenn ein Partner stirbt, dass der finanziell Schwächere das Nachsehen hat. Wer sich gegen eine Ehe entscheidet, sollte deshalb rechtzeitig für den Ernstfall vorsorgen. In Notfällen wie bei einem Unfall oder einer Krankheit können ledige Paare vom Arzt weder Auskunft über den Gesundheitszustand verlangen noch verbindliche Entscheidungen treffen.

Damit ein Partner im Krankheitsfall nicht den Entscheidungen eines gesetzlich bestellten Betreuers ausgeliefert ist, sollten unverheiratete Paare sich zudem gegenseitig eine Vorsorgevollmacht ausstellen. Die sorgt auch dafür, dass der Partner des Erkrankten auch Auskünfte von Ärzten erhält und über die weitere Behandlung bestimmen kann, was sonst den nächsten Angehörigen vorbehalten bleibt. In dem hier angedeuteten Fall spart eine Vorsorgevollmacht auch noch Geld, denn ein gesetzlich bestellter Betreuer wird für seine Tätigkeit entlohnt.

Deshalb unser Tipp: Stellen Sie sich gegenseitig Vollmachten aus. Im Erbrecht gelten Unverheiratete als Fremde. Zudem liegt ihr Steuerfreibetrag bei nur 20.000 EUR statt 500.000 Euro bei Ehepaaren. Gleiches gilt für Schenkungen.

Bei Witwenrente, Versorgungsausgleich oder Betriebsrente geht der Partner ohne Trauschein leer aus.

Tipp: Setzen Sie wenigstens bei der privaten Altersvorsorge Ihren Partner als Begünstigten ein.

Fazit
Ehe oder nicht? Eine Frage, die man nicht pauschal beantworten kann. Klar ist aber: Viele Dinge, die sich rechtlich bei der Heirat automatisch ergeben, kann man auch vertraglich regeln, wenn man nicht verheiratet ist. Man muss es nur tun. Aber auf einer Ebene mit der Ehe steht die „wilde Ehe“ damit noch lange nicht.

Weitere Informationen sowie eine kostenlose Mustervorsorgevollmacht finden Sie unter https://bestattungsvorsorge-sterbegeld.de/ratgeber/
 

 
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